Rechtsprechung
BFH, 16.02.1962 - III 31/60 U |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1962,4615) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Veranlagung des Grundsteuermeßbetrages auf den Zeitpunkt der Feststellung des Einheitswertes des Grundstücks
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 74, 651
- DB 1962, 728
- BStBl III 1962, 241
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 22.02.1957 - III 317/56 U
Antrag einer Wertfortschreibung von Amts wegen
Auszug aus BFH, 16.02.1962 - III 31/60 U
könne auch nicht unter Berufung auf Treu und Glauben eine Fortschreibung des Grundsteuermeßbetrages fordern, da die von ihr angestrebte Grundsteuererstattung über das vom Bundesfinanzhof in dem Urteil III 317/56 U vom 22. Februar 1957 (BStBl 1957 III S. 158 ff., Slg. Bd. 64 S. 419) anerkannte Ziel einer möglichst gerechten Besteuerungsgrundlage für den Lastenausgleich hinausgehe. - BVerwG, 05.06.1959 - VII C 83.57
Auszug aus BFH, 16.02.1962 - III 31/60 U
Die gleiche Auffassung wird auch vom Bundesverwaltungsgericht in der Entscheidung VII C 83.57 vom 5. Juni 1959 (Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts Bd. 8 S. 329) vertreten, bei deren Begründung das Bundesverwaltungsgericht vom Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung ausgegangen ist. - BFH, 26.05.1961 - III 326/58 U
Wirksamkeit einer zwischen einem Steuerpflichtigen und einem Finanzamt …
Auszug aus BFH, 16.02.1962 - III 31/60 U
Der Senat hat diese Auffassung auch seinerseits in das Urteil III 326/58 U vom 26. Mai 1961 (Slg. Bd. 73 S. 312) übernommen und dahingehend ergänzt, daß das Finanzamt Vereinbarungen jedenfalls nur über solche Fragen treffen könne, bei denen der Gesetzgeber ihm einen Entscheidungsspielraum überlassen habe, nicht aber über Fragen, die er im zwingenden öffentlichen Interesse eindeutig geregelt habe.